Falschangaben beim Asylverfahren sollten strafbar sein

Falschangaben beim Asylverfahren sollten strafbar sein
 
Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach CDU fordert Strafen für Asylanten, die beim Verfahren falsche Angaben machen.
 
Es ist schön zu hören, dass bislang ein derartiges Fehlverhalten nicht geahndet wird.
 
Korrekterweise müsste das Rechtsverständnis dahingehend sein, dass ein Verfahren ohne Mitwirkung oder mit falschen Angaben des Asylbewerbers zu einem sofortigen Stopp des Verfahrens mit dem Stempel ‘ABGELEHNT’ führen müsste.
 
Aber nein, es ist so schön, bunt, liberal und tolerant zu sein. Und wenn die ganze Welt darüber lacht.
 
 
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