Proteste gegen Tierversuche in München

Nachdem die
:v Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit :v
der Stadt München überprüft hat, dass es sich nicht um eine AfD-Veranstaltung handelt, hat SPD-OB Reiter die Genehmigung für den Infostand der Tierschützer genehmigt.
Aufatmen im geilen Bunt-München.^_^
Das Problem liegt darin, dass die AfD sehr tierschutzverbunden ist, was letztlich auch auf den Bezug zu den westlichen und christlichen Werten zurückzuführen ist.
Aus dem Grundsatzprogamm der AfD
🙂 13.3 Tiere sind fühlende Wesen
Die AfD setzt sich für eine konsequente Umsetzung der
Tierschutzgesetze ein.
Tiere sind Mitgeschöpfe und keine
Sachgegenstände.
Ausnahmen für grausame oder unnötige
Tierversuche darf es auch nicht in der Wissenschaft geben.
Als fühlende Wesen haben Tiere ein Recht auf eine artgerechte
Haltung im privaten wie im kommerziellen Bereich.
Die gesetzlich vorgeschriebene artgerechte Haltung von
Tieren muss in der Landwirtschaft (bei nicht artgerechten
Massentierhaltungen), im Zoo, im Zirkus (Verbot der
Haltung von großen Wildtieren), in Delphinarien und in der
Haustierhaltung durchgesetzt werden.
Für den Transport von Schlachttieren fordert die AfD, dass
immer der nächstgelegene Schlachthof angefahren werden
muss und der Transport von Schlachttieren nur über kurze
Distanzen innerhalb von Deutschland erlaubt ist.
Tierhaltende Betriebe, welche der Lebensmittelproduktion
dienen, sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte frei
von Antibiotikarückständen und multiresistenten Keimen
(MRSA) sind. Die Anzahl der Antibiotika-Behandlungen ist
in Anbetracht der zunehmenden Ausbreitung multiresistenter
Keime zu minimieren.
Um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu erhöhen,
sind tierhaltende Betriebe der Lebensmittelproduktion,
die Antibiotika einsetzen, dafür
verantwortlich, dass die Tiere frei von Antibiotika-Resistenzen
sind, bevor die Produkte in die Lebensmittelweiterverarbeitung
gelangen.
Für die Humanmedizin wichtige Antibiotika
dürfen in der Tierhaltung nicht verwendet werden.
🙂 13.4 Schächten
Nach dem Vorbild von gesetzlichen Regelungen, die schon
in Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz und weiteren
europäischen Ländern gelten, lehnt die AfD Schächten
(betäubungsloses Töten bzw. Schlachten) von Tieren ab. Es
ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar und muss
ohne Ausnahme verboten sein. Die Ausnahmeregelung für
Religionsgemeinschaften in Paragraph 4a (2) des deutschen
Tierschutzgesetzes ist zu streichen. Die AfD lehnt auch das
Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung ab. Das
Wort Kurzzeitbetäubung bedeutet, dass das Tier nur beim
Halsschnitt kurz betäubt ist, zum Ausbluten aber wieder
wach ist.