Bundesregierung handelt für Radikalmoslem Strafnachlass aus

Bundesregierung handelt für Radikalmoslem Strafnachlass aus

Der Moslemterrorist Haikel S. hatte sich aus seiner Heimat Tunesien nach Deutschland abgesetzt (es gibt nicht einfacheres).

Haikel S. sollte in Tunesien der Prozess gemacht werden, weil er an islamextremistischen Attentaten mit mehr als 20 Toten beteiligt war.

Anfangs des Jahres wurde der Terrorist in Deutschland festgenommen. Hessisches Innenministerium und (natürlich hochgeklagt bis zum geht-nicht-mehr) das Bundesverwaltungsgericht erkannten eine “hochgradige Gefahr” und verfügten eine unmittelbare Abschiebung.

Aufgrund der Gefährlichkeit des Delinquenten sollte die Abschiebung als Einzelabschiebung per gechartertem Lear-Jet plus verstärktem Wachpersonal erfolgen.

In letzter Minute stellte der Massenmörder einen Asylantrag. Dieser wurde abgelehnt. Jedoch erwirkte die Ausländerbehörde einen Abschiebestopp. Der Grund dafür waren Verhandlungen mit Tunesien.

Zwar war Tunesien bereit, den Terroristen zurück zu nehmen.

Das genügte jedoch der Bundesregierung nicht.

Als erstes erfolgten Verhandlungen über einen Verzicht der Tunesier auf die Todesstrafe für den Islamisten. Tunesien war bereit zur Umwandlung in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Das genügte jedoch der Bundesregierung wiederum nicht.

In Tunesien bedeutet nämlich lebenslange Haft auch tatsächlich lebenslange Haft. Es müsse aber in jedem Fall die Möglichkeit einer Verkürzung der Haftstrafe bestehen insistierten die Deutschen.

Ergebnis: der Terrorist wird nicht ausgeliefert und bleibt erstmal bis Mitte 2018 in Deutschland in Haft.

Man kann sich nicht brutaler selbst schaden.