Kein Asyl für “King Abode” | Abgang für Rädelsführer der Bautzen-Krawalle

==> Kein Asyl für “King Abode”
Der 21-jährige Libyer Mohamed Youssef T. erhält kein Asyl. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Dresden.
 
Der libysche Asylant war im Vorfeld bei den Krawallen in Bautzen der Rädelsführer von Jung-Asylanten, die dem öffentlichen Leben in Bautzen ihren Stempel aufzudrücken versuchten. Aufgrund ständiger Straftaten erhielt der Libyier ein dreimonatiges Betretungsverbot für Bautzen. Schließlich musste der Bubi auch noch von einem Spezialeinsatzkommando vom Dach eines Bautzener Asylheims geholt werden, nachdem er sich angeblich von dort herunter stürzen wollte.
 
Freilich kann das Früchtchen jetzt noch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht beantragen. Und dann gäbe es da noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht und überhaupt …. . :v
 
Siehe hierzu auch:
 
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