Streichung Elterngeld bei Hartz-4

Selten hat mich ein Vorhaben dieser unfähigen schwarz-gelben Merkel-Aussitzer-Westerwelle-Dauerschwätzer-Regierung so aufgeregt, wie die geplante Streichung des Elterngeldes für Hartz-4-Bezieher. Noch mehr sorgt bei mir für schwer kontrollierbare Aggros,  mit welch scheinheiliger Vehemenz von den Tätern diese asoziale Maßnahme verteidigt wird.

Rund 130.000 Familien und etwa 47.000 Alleinerziehende wird diese Maßnahme hart treffen.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 12 bis 14 Monaten der Betreuung des Kindes widmen und deshalb ganz oder teilweise auf Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verzichten. Das Elterngeld beträgt bisher bis 1800 Euro (je höher der Verzicht auf Einkommen, desto höher das Elterngeld).

Der maximale Kopfschuss-Gag an dieser Sache ist, dass zwar Hartz-4-Bezieher als Eltern oder Alleinerziehende der Mindestsockelbetrag von 300,00 Euro (insgesamt also 3600.- Euro) gestrichen wird. Jedoch – man höre und staune – kann die nicht berufstätige Ehefrau etwa eines im sechsstelligen Bereich verdienenden Managers diese 300,00 Euro pro Monat weiterhin einstreichen.  IST DAS GEIL, ODER?????????

Wenn ich mich wieder auf die Zeit besinne als es bei uns den ersten Familienzuwachs gab, muss ich konstatieren, dass ich damals schon sehr froh war, dass man das damalige Erziehungsgeld erhielt. So manche Zusatzausgabe wegen und zugunsten des Sprösslings waren damit und nur damit möglich, obwohl ich ein Arbeitseinkommen hatte. Wie das im Fall von Hartz-4-Eltern oder gar Alleinerziehenden ist, kann ich mir ausreichend klar vorstellen.