Nürnberg: Erneutes Urteil zu Ausschreitungen bei Afghanen-Abschiebeversuch vom Mai 2017

>> Nürnberg: Erneutes Urteil zu Ausschreitungen bei Afghanen-Abschiebeversuch vom Mai 2017
 
In Zusammenhang mit der versuchten Abschiebung des Afghanen Asef N. und der sich anschließenden gewalttätigen Revolte von grünlinks-politisierten Schülern der Berufsschule am Berliner Platz und Typen aus der linksautonomen Szene erging erneut ein Urteil.
 
Der Linksautonome, der außerhalb seiner blindwütigen Meute wie ein Goldhamster aus der Wäsche schaut, erhielt den Zuschlag mit 8 Monaten auf Bewährung unter der Auflage einer Zahlung von 2.500 EUR. [1]
 
Bereits eine Woche zuvor war eine 22-Jährige im selben Zusammenhang zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung unter der Auflage einer Zahlung von 1.200 EUR verdonnert worden. Die Schülerin hatte einem Polizisten eine volle Plastikflasche an den Kopf geworfen und den Mittelfinger gezeigt. Eine Entschuldigung hatte der Polizist als “prozesstaktische Maßnahme der Angeklagten” abgelehnt. Die Dame war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung (wir berichteten) ermittelt worden, worunter sie ganz ganz arg gelitten hat, die Arme. ?
 
Trotz Bewährung sind die beiden Herrschaften jetzt vorbestraft, was wir uns ganz sehnlich für alle Typen von der radikalen Linken und der DRECKS-antifa wünschen.
 
Der afghanische Asylant Asef N. wird demnächst selbst vor Gericht stehen (Sie können ihn unter [1] als interessierten Zuhörer im Gerichtssaal bewundern). Der Afghane hatte bereits im Vorfeld des Abschiebeversuchs Straftaten begangen. Bei den Vorgängen am 31.5.17 hatte er gegenüber Polizisten damit gedroht, dass er nach Deutschland zurückkehren und Deutsche töten werde. Im Verständnis der grünlinken ?☭ Nürnberger Justiz bedeutet dies, dass der Herr selbstverständlich auf freiem Fuss bleibt und nicht etwa als Gefährder eingestuft, sondern wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt wird (und noch nicht einmal dieser Pipifax ist bislang vom Gericht zur Klageerhebung zugelassen).
 
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[1]