Bundestag: Erfassung von Straftaten mit Messern

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Die AfD-Fraktion hat den Antrag eingebracht, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik künftig – analog zu den Straftaten mit Schusswaffen – die Straftaten mit Messern erfasst.

Die Abgeordneten begründen die Forderung nach einer flächendeckenden Erfassung von Straftaten, die unter Zuhilfenahme eines Messers durchgeführt werden, damit, dass „angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht“, dringend geboten sei. Nur ein umfassender Überblick über die aktuelle Kriminalitätssituation ermögliche es, präventive Maßnahmen wirkungsvoll zu implementieren.

Der Antrag wurde zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Rede von Stephan Brandner AfD:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7245775#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjQ1Nzc1&mod=mediathek 

Gesamtdebatte alle Reden:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw24-de-straftaten-messer/558860 

Bundestags-Drucksache Antrag:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902731.pdf 

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