Notrechte des Bürgers

Die Bundesrepublik Deutschland ist per Grundgesetz ein demokratischer Rechtsstaat. Im Prinzip sind damit die Bürger der Bundesrepublik gut bedient. Denn sie leben dank dieses Staatskonzeptes in einer zivilisierten Gesellschaft, die sich zumindest versuchsweise und zum großen Teil erfolgreich an höheren ethischen und moralischen Werten orientiert und somit dem Einzelnen persönliche Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten bietet.

Innerhalb dieses Rechtsstaates ist durch das Gewaltmonopol des Staates sichergestellt, dass Faustrecht, das Recht des Stärkeren, Blutfehden und Selbstjustiz nicht zulässig sind. Der Staat präsentiert sich als neutrale Instanz, um die Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen den Bürgern zu regeln.

Da der Staat nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort anwesend sein kann um jede denkbaren Konflikt zu lösen, wurden dem Bürger Notrechte in gesetzlichem Rahmen zugewiesen. Dies soll einerseits die Akzeptanz des Gewaltmonopols durch die Bürger fördern, andererseits aber auch eine Verteidigung des Einzelnen gegen rechtswidrige Angriffe ohne straf- und/oder zivilrechtliche Folgen ermöglichen.

So weit, so gut. Grau ist alle Theorie. Ich schätze, dass etwa 95% aller Deutschen, die nicht beruflich mit entsprechendem Fachwissen ausgestattet sind, keine bis äußerst nebulöse Vorstellungen von ihren Notrechten besitzen. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass die Notrechte in der Regel nicht Bestandteil eines staatsbürgerlichen Unterrichts an den Schulen sind, wo man bekanntermaßen gar nicht ernsthaft daran interessiert ist, die Schüler mit einem notwendigen Grundwissen an staatsbürgerlichem Kenntnissen in das Leben zu entlassen.

Nichtsdestotrotz kann es nicht schaden, wenn man ein bisschen besser Bescheid weiss, als andere.
Die hier gemachten Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar.