LK AN > Klinikum Ansbach: Prozess um skandalösen Tod einer 54-Jährigen | Oberarzt und Assistenzarzt verurteilt

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Das Amtsgericht Ansbach hat zwei Ärzte des Klinikums Ansbach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ein Oberarzt erhielt die Gnade einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Ein Assistenzarzt durfte mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach Hause gehen. Der operierende Chefarzt konnte seinen Kopf komplett aus der Schlinge ziehen.
 
Die 54-jährige Patientin sollte im April 2016 eine sogenannte PEG-Sonde (perkutane endoskopische Gastrostomie)  erhalten. Diese Art der Magensonde wird nicht durch die Speiseröhre, sondern direkt durch die Bauchdecke im Magen platziert. Ein Routineeingriff. Und bei ordentlicher Ausführung ein Segen für den Patienten.
 
Operiert wurde die Frau von einem Chefarzt, einem Oberarzt und zwei Personen aus dem OP-Personal. Die Beteiligten bestreiten, dass es bei dem Eingriff zu Komplikationen gekommen sei. Der Gerichtsmediziner stellte jedoch fest, dass bei der OP die Milz verletzt wurde, woran die Patientin tags darauf verstarb.
 
Die Verletzung der Milz bei der OP sei “kein Kunstfehler” der Ärzte stellte der Richter fest. Hier darf gleich einmal ein ganz dickes Fragezeichen gesetzt werden. Jedenfalls war der Chefarzt damit raus aus der Sache.
 
Dafür kam nun neben dem Oberarzt der Assistenzarzt mit ins Spiel. Denn durch den Blutverlust aus der Milzverletzung geriet die Patientin in einen lebensgefährlichen Schockzustand, der von beiden Ärzten nicht erkannt wurde. Während Pflegepersonal dazu riet, die Patientin auf die Intensivstation zu verlegen, verfügte der Oberarzt die Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Patientin verstarb noch, bevor sie aus der Klinik von einem Fahrdienst abgeholt werden konnte.
 
Die Anwälte der Ärzte hatten Freispruch gefordert. Auf einen Antrag zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes verzichteten die Verteidiger.
 
In einem Artikel in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ) vom 21.7.18 (“Amtsrichter verurteilt zwei Klinikärzte wegen fahrlässiger Tötung”) von Eckard Dürr wird bemängelt, dass in der dreitägigen Verhandlung kaum der Arbeits- und Kostendruck im Klinikum zur Sprache gekommen sei. Lediglich der Oberstaatsanwalt habe auf die “enge Personalsituation” hingewiesen. ⬅️
 
Da scheinen einige Anmerkungen wohl angebracht:
 
☛ Auch andere Berufe außerhalb des Gesundheitswesens arbeiten unter teilweise extremen Stress und müssen trotzdem ihren Job verantwortungsvoll und mit Können ausfüllen.
 
☛ Wer als Arzt nicht in der Lage ist eins und eins zusammen zu zählen und derartig fahrlässig über Symptome hinweg sieht, ist fehl am Platz. Ein Oberarzt, der nicht in der Lage ist, die Vitalfunktionen eines Patienten zu bewerten, ist lächerlich. Dazu braucht man nicht einmal Instrumente und Geräte. Man fragt sich, wie solch eine Person überhaupt Oberarzt werden kann. Da tut einem der kleine Assistenzarzt schon bald leid.
 
☛ Wo ist das Qualitätsmanagement am Ansbacher Klinikum, wenn es offensichtlich möglich ist, dass derartiges Fehlverhalten von keinem Sicherheitsnetz aufgefangen wird. Es geht hier um die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit von Patienten, um Leben oder Tod. Unternehmen bei denen es um sehr viel geringere Werte geht, spannen da ganz andere redundante Präventivmaßnahmen über den Workflow ihrer Mitarbeiter. Man muss sich fragen, ob es sich nicht ganz einfach um eine extrem hochnäsige Gott-Mentalität oder einfach um ein empathieloses Leck-Mich-Verhalten handelt.
 
☛ Ein unglaublicher Skandal, der ganz sicher und gewiss nur die Spitze eines Eisberges ist. Man darf auf Antworten vom Klinikum Ansbach warten.
 
☛ Empfehlung an alle Patienten überall: die beste Sicherheit sind Angehörige, die wie ein Luchs auf alles aufpassen, was mit Ihnen geschieht und dies auch gnadenlos hinterfragen.
 
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