Die durchgeknallte Rassismus- und Gewalt-gegen-Gangster-Debatte – Recht und Gesetz werden auf den Kopf gestellt

Da kannst du nur noch kotzen.

Unter dem Eindruck des #BlackLivesMatter-Hypes um einen bei einem Polizeieinsatz trauriger Weise ums Leben gekommenen Gangster und der Schwachmaten-#Rassismus-Debatte wird alles auf den Kopf gestellt, was auch nur annähernd (oder auch nicht im Entferntesten) damit in Verbindung gebracht werden kann.

#AllLivesMatterAllLivesMatterAllLivesMatterAllLivesMatter

Mag es auch noch so quietschen, wenn die #DramaDichter und #EmpörungsSpezialisten versuchen die Kurve zu kriegen.

Zum Fall: In dem sehr stark #grünlinks verquirlten #Leipzig mit #spd-Oberbürgermeister und NO-GO-Area #Connewitz hat ein Kontrolleur der Leipziger Verkehrsbetriebe #LVB ein englischsprachiges Pärchen ohne Fahrscheine erwischt.

Es folgte eine Auseinandersetzung, die in Tätlichkeiten ausartete.

Der Kontrolleur brachte den männlichen #Schwarzfahrer zu Boden und fixierte in im #Schwitzkasten, was heutzutage als #Würgegriff bezeichnet werden darf. Selbstverständlich half niemand dem Kontrolleur. Selbstverständlich war aber sofort ein Kameramann zur Stelle, der gestochen scharfe Bilder lieferte und laut und deutlich immer wieder #Scheisshausparolen äußerte.

Und so ranken sich denn allerhand Geschichten um diese Aktion, die mich stark an die Falle erinnert, die während dem #Corona-Lockdown zwei Deutschrussen der Polizei stellten. Auch dort wurde eine Auseinandersetzung provoziert mit sofortiger Kameraaufnahme in 1a-Qualität und ebenso deutlichen Ansagen des Kameramannes. Es ist exakt dieselbe Masche.

Gut, zurück zum Fall in #rotrotgrün Leipzig. Rechltich ist die Sache für mich absolut klar. Die Schwarzfahrer greifen einen Rechtsanspruch der LVB auf Lösung eines Fahrscheines an und begehen gleichzeitig eine Straftat nach §265a StGB. Insofern ist das Eingreifen des Kontrolleurs als Beauftragter der LVB Nothilfe nach §32 StGB, §227 BGB.

Als die Tätlichkeiten beginnen, entsteht beim Kontrolleur ein zusätzliches persönliches Notwehrrecht nach obigen Vorschriften.

Der Kontrolleur setzt zur Abwendung des simultanen, gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffes auf die Rechtsgüter 1. LVB-Anspruch und 2. seine eigene Unversehrtheit körperliche Gewalt ein.

Einen 20 bis 30 Jahre jüngeren Mann dabei in den Schwitzkasten zu nehmen, um weitere Eskalation zu vermeiden ist absolut verhältnismäßig, insbesondere, da der Delinquent keine Anzeichen zur Aufgabe und Unterordnung erkennen lässt.

Wer Notwehr oder Nothilfe ausübt, kann sich auf folgende Rechtssätze verlassen:

? der Notwehrende braucht die erste Einwirkung nicht abwarten, bereits der unmittelbar bevorstehende Angriff berechtigt zur Notwehr

? der Notwehrende darf alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer SICHEREN Abwendung des Angriffs erforderlich sind

? Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen

? Der Verteidiger ist nicht zur Flucht verpflichtet

? Keine Verpflichtung zur Opferung eigener Rechtsgüter

Angeblich hat die LVB den Kontrolleur sofort rausgeschmissen. Ok, ich würde die LVB an seiner Stelle verklagen und zwar so richtig fett. Wer für die Typen so einen Scheiss-Job macht, sollte sich – noch dazu in einer #grülinken #Zeitgeist-Hochburg wie Leipzig – auf Rückendeckung seines Arbeitgebers verlassen können.

Siehe zur eigenen Meinungsbildung auch:

– Schwarzfahrer gaben falsche Adresse an
https://m.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/leipzig-kontrolleur-wuergte-mann-schwarzfahrer-gaben-falsche-adresse-an-71991070,view=amp.bildMobile.html

– In Leipzig kann man Fahrscheine auch auf englisch und französich kaufen
https://m.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/wuerge-attacke-in-leipzig-haben-die-lvb-wirklich-ein-englischproblem-71991174,view=amp.bildMobile.html

Und weil wir gerade dabei sind, gleich noch ein aktueller Schwarzfahrer-Fall aus München, der uns sehr schön zeigt, dass Schwarzfahrer keine libertären Freiheitskämpfer, sondern ganz einfach Kriminelle mit entsprechender Energie sind.

https://m.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/muenchen-unbekannter-tritt-mann-das-sprunggelenk-kaputt-71983376,view=amp.bildMobile.html

Die im Artikel durchgeführten rechtlichen Bewertungen sind keine Rechtsberatung, sondern die Darstellung von gesellschaftlichem Grund- und Allgemeinwissen.