Bundestag > 30.Sitzung: Antrag der AfD auf Ergänzung des § 130 StGB (Volksverhetzung)

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Wer in Deutschland die Deutschen als “Köterrasse” bezeichnet, wird nicht wegen Volksverhetzung bestraft, weil die Deutschen in Deutschland angeblich kein abgrenzbarer Teil der Bevölkerung sind. Man sollte sehr gut meinen, dass dies bei einem Anteil von 11 Mio. Ausländern sehr wohl der Fall ist.

Die Debatte zum Gesetzentwurf der AfD brachte erneut die geschlossene Phalanx der Altparteien auf die Bühne, die ganz offen nicht dafür zu gewinnen waren, sich hier für die Würde der deutschen Gesellschaft einzusetzen.

Im Gegenteil.

Die jetzige Fassung des § 130 StGB ermöglicht Schwarzen, Grünen, Linken, SPD und FDP zu deren tiefsten Zufriedenheit, diesen Paragrafen als Kritik-Killer gegen jedwede grünlinke Errungenschaft, wie Islamunterwürfigkeit, Gender-Wahnsinn, Multikulti, Massenmigration, Asylchaos und Transformation der deutschen Gesellschaft einzusetzen. Der Schutz des grünlinken Kulturmarxismus geht ganz weit vor den Schutz der deutschen Gesellschaft.

Insbesondere die Partei DIE LINKE nutzte gleich die Gelegenheit, um kräftig Volksverhetzung gegen die AfD zu betreiben. [1]

Der Gesetzentwurf der AfD wurde in die Ausschüsse überwiesen.

#bundestag #volksverhetzung #köterrasse #kulturmarxismus

[1]
https://www.journalistenwatch.com/2018/04/28/volksverhetzung-gegen-deutsche-schaeuble-ruft-afd-zur-ordnung/

➡ Rede von Jens Maier, AfD
https://dbtg.tv/fvid/7222269

➡ Gesamtdebatte
https://dbtg.tv/fvid/7222264

➡ Gesetzentwurf der AfD:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901842.pdf