Opfer von Kindermördern

Das Leiden der Opfer von Kindermördern ist in diesem Land umso bedauerlicher, als sie posthum durch eine perfide-nachsichtige Strafjustiz in höchstem Maße verhöhnt werden oder die Gefahr besteht, dass gewissenlose Winkeladvokaten versuchen, das Recht und Rechtssystem zugunsten der Täter und auf Kosten der Opfer zu mißbrauchen.

Ein ekeliges Beispiel hierfür ist der Kindsmörder Gäfgen. Das ist der, dem die Polizei bei seiner Vernehmung angedroht hat, ihn zu verdreschen, wenn er nicht mit dem Versteck des Kindes herausrücke. Ziel der Aktion war, das Kind noch lebend zu finden und so retten zu können.

Es hat nichts genützt, das Kind war tot. Für mich unglaublich erschütternd war, wie man sich auf die Polizisten gestürzt hat und sie als Folterknechte brandmarken und bestrafen wollte. Rechtstheoretiker, die sich völlig von der Realität entfernt haben, nutzten jede Gelegenheit, um ihre verqueren Meinungen (niemand darf Gewalt angetan oder angedroht werden, selbst wenn dadurch der Tod von 100.000 und mehr Menschen verhindert werden könnte) in der Öffentlichkeit breit zu treten.

Hervorgetan hat sich hier ein gewisser Rechtsanwalt Heuchemer. Ein Mann, der für mich wegen hochgradiger psychischer Probleme, soziopathischen Neigungen und massiver Profilneurose in ärztliche Behandlung muss. Aber einstweilen darf er weiter als Rechtsanwalt arbeiten. Sein Versuch, die Polizisten der Folter zu bezichtigen misslang zwar, jedoch schaffte er es, dass Gäfgen Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen darf. Er hat immer und immer wieder auch vor europäischen Institutionen versucht, seinen Kindsmörder Gäfgen rauszuhauen. Schließlich hat er sogar ein Buch von Gäfgen im Eigenverlag publiziert. Immerhin hat es Heuchemer mit ätzender Verbissenheit geschafft (und die Journaille und Teile der Öffentlichkeit sind prompt drauf reingefallen), den Kindsmörder Gäfgen als Opfer einer Rettungsfolter hinzustellen. Das konnte natürlich nur aufgrund der gesellschaftlichen Infiltration mit Gutmenschen gelingen. Jeder Normalmensch fragt sich, was die Androhung von einem Schlag in die Fresse eines Kindsmörders mit Folter zu tun hat. Aber wie gesagt, ein Gradmesser für die Dekadenz dieser Gesellschaft.

Gäfgen sitzt im Knast (Urteil lebenslang, eine Besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren unmöglich ist) und studiert. Ja, er studiert Jura und hat das erste Staatsexamen abgelegt. Das zweite Staatsexamen bleibt ihm als Schwerstkrimineller verwehrt. Okay, nicht so schlimm. Er schreibt Bücher und veröffentlicht sie aus dem Knast heraus (s.o. bei Heuchemer). Ausserdem wollte er eine Stiftung gründen, die sich um Kinder als Opfer von Straftaten kümmert. Wenigstens hat dieser Chaosstaat hier richtig reagiert und die Stiftungsgründung nicht zugelassen, weil dies gegen die guten Sitten verstoße und das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen verletze. Man darf drei Mal raten, wer auch gewiss hier wieder seine Finger im Spiel hatte und so seelenverwandt mit dem Kindsmörder Gäfgen kollaborierte.

Die beiden am Rettungsversuch für das Kind Jakob v. M. beteiligten Helden Daschner und Ennigkeit (beide dürften die absolute und alleinige Ausnahme beim Pensions-Sicherungs-Verein Polizei sein), die das damalige Verhör von Gäfgen durchführten, wurden zwar vor Gericht gestellt, doch unter Aufbietung der letzten Anstands- und Moralressourcen in diesem Land einigermassen schonend behandelt. Egal, die Tatsache an sich ist eine Sauerei. Hierzu ist anzumerken, dass dieser ganze Folterquatsch sich  gegen Beamte richtet.  Ich würde mich auf Nothilfe (§32 StGB) oder Rechtfertigenden Notstand (§34 StGB) berufen,  wenn ich den Entführer meines Kindes in die Finger kriegte.  Obwohl mir das eigentlich shitegal wäre, was irgendein schmalbrüstiges Richterlein später dazu sagen würde.