Gericht fördert Werteverlust und Verrohung

Im Jahr 2007 hatte eine 67-jährige ehemalige Lehrerin auf einem Supermarkt-Parkplatz in Ochsenfurt eine 84-jährige Rentnerin absichtlich mit dem Auto angefahren. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Bevor die Täterin auf die Fussgängerin zufuhr soll sie nach Zeugenaussagen die gehbehinderte Frau noch massiv beschimpft und mehrfach gehupt haben.

Hätten Sie gedacht, dass ein deutsches Gericht (Landgericht Würzburg) aus diesem Fall eine Körperverletzung mit Todesfolge konstruiert und nicht etwa einen Mord? Naja, vielleicht haben Sie ja ein besseres Wertebewusstsein und Rechtsempfinden als die Herren in schwarzen Roben in ihrem Wolkenkuckucksheim.

Jedenfalls hat die Todesfahrerin damals 5 Jahre kassiert. Keine Angst, sie ist natürlich schon wieder auf freiem Fuss, nachdem sie eine Teilstrafe abgesessen hat. Naja werden Sie denken, kommt die Alte dann wenigstens in die Klappse?? Tja, hatten unsere schwarzen Rechtstheoretiker erst vor, haben sich jetzt doch dagegen entschieden. Aus die Maus, das war’s.

Eine 84-jährige  gehbehinderte Frau mit tödlichem Ausgang über den Haufen zu fahren aus Wut über eine an und für sich gebotene Rücksichtnahme. Hier werden von einem deutschen Gericht grundsätzlich erforderliche Werte einer funktionierenden Gesellschaft zu Markte getragen und den Wölfen zum Frass vorgeworfen. Es lebe die Verrohung der Gesellschaft durch das staatliche Protege von  Soziopathen. Geht’s eigentlich noch abscheulicher. Wieder einmal ein klarer Fall für meine Kotz-Therapie. Vielleicht geht es mir danach besser …