Angriff vorerst abgewehrt: Zentralrat der Muslime in Deutschland und Islamrat sind keine Religionsgemeinschaften

Angriff vorerst abgewehrt: Zentralrat der Muslime in Deutschland und Islamrat sind keine Religionsgemeinschaften
 
Beide Verbände hatten in Nordrhein-Westfalen für die Einführung islamischen Religionsunterrichts an den Schulen geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage zurück, da es sich bei den beiden Verbänden nicht um Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes handle.
 
Der Unterschied zum Islamunterricht ist beim islamischen Religionsunterricht, dass dieser unter eigener Verantwortung und Gestaltung der Islamverbände stattfinden würde, also keinerlei Kontrolle der vermittelten Inhalte stattfände.
 
Wer glaubt, dass der Zentralrat der Muslime oder der Islamrat ihre Pläne aufgeben, täuscht sich entsetzlich. Nichts ist wichtiger zur Verbreitung des Islam in Deutschland als genau dieses Ziel.
 
 
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