Meinung: Kein “in dubio pro reo” wenn Typen betrunkene Frauen sexuell attackieren

26-jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen


Zu dem Pressebericht ist mir einiges durch den Kopf gegangen:

Hier zunächst ein zeitlicher Überblick über die #rechtsstaatlichen Aktivitäten in diesem Fall:

2012 – November:
Tatvorwurf: 18-Jähriger vergewaltigt 15-jährige Betrunkene

2016 – November: (vier Jahre nach der Tat)
Prozess vor dem Amtsgericht. Verurteilung zu Jugendstrafe von 21 Monaten. Verurteilter geht in Berufung.

2017 – Juni:
Strafkammer des Landgerichts Fulda spricht Angeklagten frei. Staatsanwalt und Nebenklage gehen in Revision.

2019 – Mai:
Oberlandesgericht Frankfurt hebt Urteil des LG Fulda mit dem Freispruch auf wg. sachlicher und rechtlicher Mängel

2020 – Juli:
Erneute Verhandlung vor dem LG Fulda und erneuter Freispruch
Begründung: in dubio pro reo / im Zweifel für den Angeklagten.



Die Verlautbarung des Richters Josef Richter im nunmehr stattgefundenen Prozess vor dem LG Fulda


„Es ist nicht auszuschließen, dass sie nur glaubt, sich gewehrt zu haben, um es mit dem eigenen Selbstbild in Einklang zu bringen“


halte ich für absolut obsolet und an den Haaren herbeigezogen:

1. Wenn eine 15-Jährige in die Toilettenkabine eingeschossen wird und der vermutlich körperlich weit überlegene Angreifer direkt vor dem Opfer steht, halte ich es durchaus für ausreichend, wenn die Frau nach Kräften den Knopf des Hosenbundes festhält und verbal mit “Nein No Non” ihren Widerstand erklärt.

2 Wichser, die sich an betrunkenen Mädchen und Frauen vergehen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf “in dubio pro reo”

DIES GILT ÜBRIGENS AUCH FÜR #SOMALISCHE #ASYLANTEN

Siehe zur eigenen Meinungsbildung auch:

https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/landgericht-fulda-prozess-frau-jugendliche-angeklagter-opfer-richter-josef-richter-90009670.html