ANregiomed > Klinikium Ansbach: Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Ärzte mit sofortiger Wirkung von Aufgaben entbunden

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Der Sprecher von ANregiomed, Rainer Seeger, hat bekanntgegeben, dass der 55-jährige Oberarzt und der 31-jährige Assistenzarzt mit sofortiger Wirkung freigestellt wurden.
 
Wir hatten über den Fall und die Verurteilung durch das Amtsgericht Ansbach berichtet [1].
 
Die beiden Verurteilten können bis Freitag Rechtsmittel einlegen. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte dies zu einem Entzug der ärztlichen Zulassung führen.
 
Laut Pressesprecher von ANregiomed gebe es auch “keinen Anhaltspunkt dafür, dass erhöhter Arbeits- oder Kostendruck maßgeblich zur Entscheidung einer frühzeitigen Entlassung der Patientin beigetragen haben”.
 
Folgende Fragen bleiben dennoch offen:
 
Wie ist die Stellung des Pflegepersonals positioniert? Inwieweit versteht sich das Pflegepersonal am Klinikum Ansbach als selbständiger Therapiefaktor? Wird Pflege am Ansbacher Klinikum noch nach dem antiquierten Prinzip geleistet, dass diese ohne eigenen Anspruch auf Kompetenz den Ärzten hierarchisch unterworfen ist?
 
Warum gibt es am Klinikum Ansbach keine redundanten Qualitäts-Sicherungsmaßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Qualitäts-Managements, die zumindest derart krasse Fehlentscheidungen auffangen könnten?
 
Inwieweit sind die Ärzte am Ansbacher Klinikum vertraglich zu einer Beachtung wirtschaftlicher Interessen im Sinne der Gesundheitsökonomie verpflichtet und inwieweit drohen den Ärzten Sanktionen, wenn sie nicht “wirtschaftlich” arbeiten?
 
Man darf gespannt sein. Es geht auch um Sie. Bleiben Sie dran!
 
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