RLP > Kandel > Messermord > Justiz: Mordprozess wegen Tod der 15-jährigen Mia wird nach Jugendstrafrecht geführt

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Der Messermord von Kandel soll nach einer Entscheidung des Landgerichts Landau nach Jugendstrafrecht gegen den afghanischen Asylanten Abdul D. verhandelt werden [1].
 
Ende Dezember 2017 messerte der angeblich 15-jährige afghanische Asylant Abdul Mobin D. die 15-jährige Mia in einem Drogeriemarkt in Kandel (Rheinland-Pfalz) heimtückisch zu Tode.
 
In der Folge kam es zu heftigsten Protesten gegen die Asylpolitik und die Zustände in unserem Land, die solche Taten möglich machen. Gegen diese Proteste machte die SPD-Ministerpräsidentin von RLP, “Malu” Dreyer, mobil, woraufhin es zu Gewalttaten von antifa und Linksautonomen gegen Polizei und Demonstranten kam. [2]
 
Der Afghane war illegal und ohne Ausweispapiere nach Deutschland gelangt. Dort hatte er angegeben, 14 Jahre alt zu sein. Dies wurde von den Behörden anstandslos akzeptiert, obwohl nach späteren Zeugenaussagen Verhalten und körperliche Entwicklung eher auf ein höheres Alter schließen ließen.
 
Das Problem mit falschen Altersangaben von Flüchtlingen, denen auch noch von unseren Behörden fahrlässig vorbehaltlos geglaubt wird, ist, dass um Jahre ältere Männer aus archaischen Kulturen mit viel jüngeren Mädchen staatlicherseits und natürlich auch durch die welcome-klatschenden UnterstützerInnen-Kreise quasi zwangsweise in Kontakt gebracht werden. Klar, dass ein um Jahre älterer Typ die Mädchen ganz anders beeindruckt, als gleichaltrige Bubis. Vor diesem bunten Wahnsinn kann nur gewarnt werden.
 
Im Januar 2018 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag eine obligatorische Altersfeststellung bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen. CSU, CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke lehnten allesamt den Antrag ab und überwiesen diesen zum Dornröschenschlaf in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. [3]
 
Im Vorfeld hatte eine Anti-Altersfeststellungs-Kampagne stattgefunden, die so umfassend organisiert war, dass mit Sicherheit grünlinke Parteien ihre Finger mit im Spiel hatten, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. [4]
 
Im Folgenden wurden diverse Alterstests mit dem Angeklagten Abdul D. durchgeführt. Sein Alter wurde dabei von Wissenschaftlern mit etwa 20 Jahren angegeben. [5]
 
Das Landgericht Landau hat sich nun im Zuge der Mordprozess-Vorbereitung darauf festgelegt, dass der Asylant nach Jugendstrafrecht verhandelt werden soll. “Im Zweifel für den Angeklagten” führen die Herren Richter sachverständig ins Feld.
 
Und wir fragen die Herren von der Justiz: Welche Zweifel, bitteschön???
 
Zweifel am Altersgutachten? Lächerlich, Ihr habt doch so viel Schiss vor den grünlinken Gesellschaftsfeinden, dass dieses Gutachten hundertmal hinterfragt, überprüft und bestätigt wurde. KEINE ZWEIFEL!!
 
 
§ 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) legt fest, wann Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden müssen:
 
☛ wenn ihre sittliche und geistige Entwicklung noch einem Jugendlichen entspricht
☛ wenn es sich um eine Jugendverfehlung handelt.
 
Die Jugendverfehlung kann man weglassen. Bleibt die sittliche und geistige Reife. Und hier muss man knallhart konstatieren, dass ein Typ, der es aus Afghanistan bis nach Deutschland geschafft hat und genug kriminelle Energie und Wissen besitzt, um sich mit 19 Jahren als 14-Jähriger durch die gesamte deutsche Sicherheits- und Behördenstruktur zu schleusen und diesen Zustand bewusst aufrecht zu erhalten, bei Weitem NICHT MEHR MIT EINEM CHARAKTERLICH NICHT AUSGEREIFTEN JUGENDLICHEN ZU VERGLEICHEN IST. KEINE ZWEIFEL!!
 
Also raus mit der Sprache: wo sind die Zweifel, die eine Verhandlung nach Jugendstrafrecht rechtfertigen würden?
 
LOL, entspannen Sie sich.
 
Es geht gar nicht um den Asylbetrüger und mutmaßlichen Kindermörder Abdul D. Der interessiert weder den Staat noch die Gutmenschen. Es geht darum, dass Prozesse nach dem Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden müssen. Genau das ist des Pudels Kern: der Prozess und die Einzelheiten des staatlichen Versagens und der unrühmlichen Aktivitäten der Welcome-Klatscher und UnterstützerInnen sollen vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Das, und nichts anderes, ist das Ziel der Anti-Gesellschafts-Clique in diesem Land.
 
Die Jugendstrafkammer am Landgericht Landau führe nun noch eigene Ermittlungen zum Alter durch. Mal sehen, wie sie sich diesmal rausreden.
 
 
[1]
☛ Mordprozess in Kandel soll nach Jugendstrafrecht geführt werden
☛ Mias (15†) Killer kommt vor Jugendgericht
 
[2] Polizei in Kandel macht Antifa schwere Vorwürfe
 
[3] Bundestagsdebatte zum AfD-Antrag auf obligatorische Altersfestellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen/Asylanten
☛ Gesamtdebatte
☛ Rede Reusch, AfD
 
[4] Organisierter Widerstand gegen die Altersfeststellung
 
[5] Gutachten: Tatverdächtiger von Kandel ist älter als erwartet
 
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